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VorsorgemodellDie BKK-Zusatzrente ist eine von der BKK direkt und unmittelbar zugesagte Versorgungsleistung. Zugleich ist die Versorgungsleistung vollständig bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) abgesichert. Dafür sorgt die Übereinstimmung des Rückdeckungsversicherungstarifes mit der Versorgungszusage. FinanzierungsbausteineDas Vorsorgemodell der BKK Zusatzrente schreibt keine bestimmte Finanzierung durch die BKK als Arbeitgeber und durch den Arbeitnehmer vor. Die Höhe und Aufteilung der Finanzierung bestimmt die BKK selbst. RentenbausteineDer gesamte Finanzierungsaufwand (also die Arbeitgeberleistung und die Entgeltumwandlung) wird nach Maßgabe einer sogenannten "Rentenbaustein-Tabelle" sofort in Anwartschaften auf lebenslange Rentenleistungen umgerechnet. Zur Absicherung der Rentenleistungen schließt die BKK einen Rückdeckungsversicherungsvertrag mit der HPR. Dadurch sind die von der BKK zugesagten Rentenleistungen jederzeit vollständig abgesichert. |