BKK Zusatzrente,

für einen entspannten Blick
in die Zukunft!

Altersvorsorge für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen

Icon Gehaltsumwandlung

Herzlich willkommen

Schön, dass Sie da sind. Wir freuen uns, Ihnen die neue Webseite der BKK Zusatzrente vorstellen zu dürfen. Wir möchten Ihnen unsere Informationen künftig übersichtlicher und benutzerfreundlicher präsentieren.

Die bisherige Webseite wurde in weiten Teilen neu gemacht. Daher kann es in der Anfangsphase vereinzelt noch zu kleineren Unstimmigkeiten kommen. Unser Team arbeitet mit Hochdruck daran, diese schnell zu beheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Auf einen Blick

Die Betriebskrankenkassen (BKK) sind ein leistungsfähiger Partner für alle Beschäftigten und Arbeitgeber in Deutschland. Zudem sind sie selbst attraktive Arbeitgeber. Die BKK bieten nicht nur einen interessanten und sicheren Arbeitsplatz, sondern auch starke soziale Leistungen.

Dazu zählt auch das Angebot einer attraktiven Altersvorsorge – der BKK Zusatzrente.

Die folgenden Seiten informieren Sie über diese betriebliche Altersvorsorge.

Die Betriebskrankenkassen (BKK) sind ein leistungsfähiger Partner für alle Beschäftigten und Arbeitgeber in Deutschland. Zudem sind sie selbst attraktive Arbeitgeber. Die BKK bieten nicht nur einen interessanten und sicheren Arbeitsplatz, sondern auch starke soziale Leistungen.

Dazu zählt auch das Angebot einer attraktiven Altersvorsorge – der BKK Zusatzrente.

Die folgenden Seiten informieren Sie über diese betriebliche Altersvorsorge.

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Altersvorsorge
einfach gemacht

Mit dem Eintritt in die Rente steht Beschäftigten auf einen Schlag weniger Einkommen zur Verfügung.

Zwischen dem letzten Gehalt und der gesetzlichen Rente gibt es in der Regel einen deutlichen Unterschied. Nur eine Leistung vom Staat wird im Alter allein häufig nicht ausreichen. Es bedarf an zusätzlichen Altersvorsorgekonzepten.

Den richtigen Anbieter finden? Für viele Beschäftigte ein sehr komplexes Thema. Die Betriebskrankenkassen tragen mit ihrer Wahl zu einer großen Entlastung bei.

Denn die BKK Zusatzrente bietet viele Vorteile. Sicher, einfach und verlässlich – sowohl für die Arbeitgeber als auch für die begünstigten Beschäftigten.

Viele gute Gründe

Einfache Verwaltung

Unabhängigkeit

Zuverlässigkeit

Kundenorientierung

Volle Leistung

Sicherheit

Berufsschutz Plus Schutzschild

Das Modell

Das Vorsorgemodell – die BKK Zusatzrente – ist eine von der BKK direkt und unmittelbar zugesagte Versorgungsleistung, die bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) vollständig abgesichert ist. Dafür sorgt die Übereinstimmung des Rückdeckungsversicherungstarifes mit der Versorgungszusage.

Die BKK erteilt eine beitragsorientierte Direktzusage und verspricht die kongruente Rückdeckung.

Die Finanzierung erfolgt nicht in der BKK, sondern in der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse. Das macht auch die Abwicklung so einfach.

Zudem ermöglicht die BKK Zusatzrente den Beschäftigten, sich steuerfrei eine weitere Absicherung aufzubauen, indem sie sich mit der Umwandlung von Brutto-Gehalt beteiligen.

Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen beläuft sich lediglich auf die folgenden fünf Schritte:

Anmeldung

Die Anmeldung von Beschäftigten zur BKK Zusatzrente ähnelt einer Krankenkassenanmeldung und muss einmalig zum Start der Anwartschaft erfolgen.

Abgleich

Jährlich im Rahmen der Beitragszahlung für die BKK Zusatzrente wird der Bestand mit der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse abgeglichen.

Standmitteilungen

Einmal jährlich erhalten die Beschäftigten eine Übersicht zum Stand ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Diese Standmitteilungen werden über den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Aktivwerte

Einmal im Jahr sind alle aktiven Personen im Leistungsbezug mit der HPR durch die Unternehmen zu bestätigen.

Austritt

Im Falle der Beendigung der Beschäftigung bei der BKK erfolgt die Abmeldung dieser Person über den Arbeitgeber.

Finanzierungsbausteine

Das Vorsorgemodell der BKK Zusatzrente schreibt keine bestimmte Finanzierung vor, weder durch die BKK als Arbeitgeber noch durch Beschäftigte. Jede BKK entscheidet individuell über die Höhe und Aufteilung der Finanzierung.

Sofern die Betriebskrankenkasse Mitglied in der BKK-Tarifgemeinschaft ist, wendet sie 4,6 % bis 4,8 % des Jahresgehalts von Beschäftigten für die Altersvorsorge auf.

Zusätzlich können die Beschäftigten freiwillig mithilfe der Brutto-Entgeltumwandlung ihre Beiträge aufstocken, ganz individuell nach den eigenen Wünschen.

Kein Mitglied in der Tarifgemeinschaft?

Für den Fall, dass keine Mitgliedschaft der BKK in der Tarifgemeinschaft besteht, regelt eine Dienstvereinbarung oder ein Haustarifvertrag die Finanzierung.

Keine Sorge: Die freiwillige Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung) steht den Beschäftigten unabhängig von der Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft zu.

Illustration Bulldozer mit Geldsack

Rentenbausteine

Der gesamte Finanzierungsaufwand, bestehend aus Arbeitgeberleistung und/oder Brutto-Entgeltumwandlung, wird gemäß einer sogenannten „Rentenbaustein-Tabelle“ unmittelbar in Anwartschaften auf lebenslange Rentenleistungen umgerechnet.

Zur Sicherung der Rentenleistungen schließt die BKK einen Rückdeckungsversicherungsvertrag mit der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse, wodurch die zugesagten Rentenleistungen jederzeit vollständig abgesichert sind.

Illustration Bulldozer mit Geldsack

Vorteile im Überblick

Diese Art der Finanzierung hat eine Reihe von Vorteilen:

Steuer- und sozialabgabenfrei

Die Finanzierungsbausteine einschließlich der vom Arbeitnehmer geleisteten Brutto-Entgeltumwandlung müssen nicht versteuert werden. Es fällt auch keine Pauschalsteuer an.

Die Steuerfreiheit ist der Höhe nach praktisch unbegrenzt. Die üblichen in der betrieblichen Altersvorsorge bekannten steuerlichen Obergrenzen gelten im Rahmen der BKK Zusatzrente nicht.

Die vom Arbeitgeber geleisteten Finanzierungsbausteine sind unbegrenzt zudem sozialabgabenfrei. Nur die durch Brutto-Entgeltumwandlung finanzierten Bausteine werden ab einer Höhe von 4.056 Euro (Stand 2026) pro Jahr sozialabgabenpflichtig.

Nachgelagerte, begünstigte Besteuerung

Erst die spätere Rente ist steuerpflichtig.

Die gute Nachricht: Anders als bei anderen Vorsorgemodellen (Pensionsfonds, Direktversicherungen etc.) und anders als bei der Riester-Rente gelten für die BKK Zusatzrente zurzeit besondere Steuervorteile. Diese Vorteile werden durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) allerdings bis 2040 reduziert.

Sicher – auch beim Arbeitgeberwechsel

Im Falle eines Arbeitgeberwechsels des Beschäftigten bleibt der Rentenanspruch, der aus dem Arbeitgeberanteil finanziert wurde, entweder sofort oder nach Ablauf der gesetzlichen Fristen bestehen (ist unverfallbar). Bereits erreichte Anwartschaften, die sich aus einer Brutto-Entgeltumwandlung ergeben, sind sofort unverfallbar.

Die BKK Zusatzrente (die Zusage / der Vertrag) läuft beitragsfrei weiter. Eine Fortführung oder die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist in der Regel nicht möglich. Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse kann dies zwar überprüfen, ein gesetzlicher Übertragungsanspruch besteht jedoch nicht.

Flexibilität

Die Lebenssituation und die Bedürfnisse der Beschäftigten können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es möglich, die Beiträge aus der Brutto-Entgeltumwandlung jederzeit bequem anzupassen.

Dazu meldet die Personalabteilung der BKK der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse einfach einen neuen Jahresbeitrag über das Arbeitgeberportal, ohne umständliche Vertragsänderungen.

FAQ

Wie funktioniert die BKK Zusatzrente?

Die BKK erteilt eine beitragsorientierte Direktzusage und verspricht die kongruente Rückdeckung.

Die BKK führt den (freiwillig) vom Beschäftigten durch die Umwandlung eines Anteils seiner Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- / Weihnachtsgeld) aufgebrachten Finanzierungsbaustein ungekürzt an die Pensionskasse ab. Der Arbeitgeberanteil besteht aus einem weiteren Finanzierungsbaustein. Steuern und Sozialabgaben entfallen.

Bei Fragen zu den genauen Abläufen aller anfallenden Geschäftsprozesse (z. B. An- / Ab- und Beitragsmeldung) sprechen Sie uns gerne an.

Was spricht für die HPR als Partner?

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) wurde in einem starken Wettbewerb ausgewählt, da sie sicher und effizient ist.

Sie ist die „Schwester“ der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK). Zusammen zählen die beiden Einrichtungen zu den größten Firmenpensionskassen Deutschlands.

Wem gehört die HPR?

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) ist eine Firmenpensionskasse und damit eine Einrichtung von Arbeitgebern, die betriebliche Versorgungszusagen einfach und effizient abwickeln wollen und größten Wert auf eine gesicherte Finanzierung legen.

Die HPR gehört ausschließlich ihren Mitgliedsunternehmen. Die Kontrolle und Beaufsichtigung der HPR erfolgt durch die Mitgliedsunternehmen.

Alle Betriebskrankenkassen, die Mitglied in der HPR sind, sind Mitglied in einem besonderen Kontrollausschuss. Der BKK Landesverband Süd ist im Aufsichtsrat der HPR vertreten.

Wie sicher ist die HPR?

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG ist absolut sicher, denn alle Gelder werden in ein konkursfestes Sicherungsvermögen eingezahlt, aus dem Entnahmen nur möglich sind, wenn ein besonderer Treuhänder sie z. B. für Rentenzahlungen freigegeben hat.

Sie unterliegt außerdem den strengen Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Letztlich ist die HPR durch die Mitbestimmung der Trägerunternehmen und externe Kontrollen vollständig transparent.

Auch die Kapitalanlage ist besonders vorsichtig.

Was kostet der Beitritt zur HPR?

Neben der arbeitsrechtlich geregelten Beitragszahlung (z. B. gemäß Tarifvertrag) entstehen dem Arbeitgeber keine weiteren finanziellen Verpflichtungen. Ein Beitrittsgeld, eine Einlage oder ähnliches fällt nicht an.

Welche Verwaltungskosten fallen an?

Keine – die Verwaltungskosten sind in dem Beitrag bereits einkalkuliert.

Zudem hat die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse den Vorteil, dass die Träger (z. B. die Betriebskrankenkassen, vertreten durch den BKK Landesverband Süd) vollständigen Einblick in die Verwaltungskosten erhalten.

Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber trägt lediglich den folgenden Verwaltungsaufwand:

  • Anmeldung des Arbeitnehmers (ähnlich der Krankenkassenanmeldung)
  • Einmal jährlich Bestandsvergleich mit der Pensionskasse in einem Zuge mit der jährlichen Beitragszahlung
  • Abmeldung des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus der BKK
  • Einmal jährlich Verteilung der Standmitteilungen
  • Einmal im Jahr Bestätigung aller aktiven Personen im Leistungsbezug (Aktivwerte)
Übernimmt die HPR auch die Rentenauszahlung?

Da es sich um eine rückgedeckte Direktzusage handelt, ist dies aus lohnsteuerlichen Gründen leider nicht möglich.

Die Betriebskrankenkasse kann jedoch die HAPEV als Verwaltungsgesellschaft der HPR im Rahmen einer Dienstleistung damit beauftragen.

Wie hoch oder niedrig darf die zusätzliche Brutto-Entgeltumwandlung sein?

Das bestimmt die arbeitsrechtliche Vereinbarung. Aus risikotechnischen Gründen ist ab 30.000 Euro pro Jahr die Zustimmung der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) erforderlich.

Wie wird eine Leistung aus der HPR beantragt?

Für die Leistungsbewilligung benötigen wir von Ihnen eine Abmeldung für jedes einzelne Konto. Die Abmeldung erfolgt über unser Formular Antrag auf Rente, welches Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zusenden. Für das Formular können Sie sich gerne mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung setzen.

Je nach Leistungsart, die Sie beantragen möchten, benötigen wir noch zusätzliche Unterlagen. Diese sind auf dem Formular vermerkt.

Anschließend erhalten Sie von uns die Leistungsfestsetzungen, damit Sie Ihre Unterlagen an die Begünstigten erstellen können.

Wie wird eine Beitragsrückzahlung beantragt?

Eine Beitragsrückerstattung ist in engen Grenzen möglich, zum Beispiel aufgrund einer kurzen Betriebszugehörigkeit eines Anwärters von weniger als drei Jahren.

In jedem Fall benötigen wir von Ihnen den Antrag auf Beitragsrückzahlung / Rente und, sofern das Konto verpfändet war, eine Aufhebung der Verpfändungserklärung. Bitte kreuzen Sie auf dem Antrag auf Beitragsrückzahlung den Grund an, aus dem Sie die Beitragsrückzahlung beantragen möchten. Es kann immer nur ein Grund angekreuzt sein. Für das Formular können Sie sich gerne mit Ihren Ansprechpartnern der HAPEV in Verbindung setzen.

Wir prüfen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, nachdem wir alle Unterlagen erhalten haben und geben Ihnen eine Rückmeldung.

Welche Personendaten muss die BKK an die HPR weiterleiten?
  • Namensänderungen
  • Todesmeldungen (Bitte direkt ergänzen, ob es anspruchsberechtigte hinterbliebene Personen gibt)
  • Versorgungsausgleich: Auskunftsersuchen wie beschrieben; Beschlüsse und Rechtskraftmitteilungen
  • Bei befristeten Renten: Weitergewährungsbescheide der DRV, bzw. Studien- / Ausbildungsnachweise
Was ist bei einem Versorgungsausgleich zu tun?

Für die Auskunft ans Gericht sind Sie als Versorgungsträger zuständig. Sie erhalten von uns die Auskunftswerte.

Grundsätzlich benötigen wir alle Unterlagen, die Sie über einen Versorgungsausgleich vom jeweiligen Amtsgericht erhalten. Dazu zählen das Auskunftsersuchen, der Beschluss und die Rechtskraft.

Zusätzlich zum Auskunftsersuchen benötigen wir immer unser Formular Erteilung einer Auskunft zum Versorgungsausgleich, das Sie für jedes Konto ausfüllen und unterschreiben müssen. Für das Formular können Sie sich gerne mit Ihrem Ansprechpartner der HAPEV in Verbindung setzen.

Moin aus Hamburg

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) agiert als Social-Profit-Unternehmen. Die Kasse handelt „auf Gegenseitigkeit“ – also ausschließlich im Sinne der Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten.

Die HPR wurde in einem Wettbewerb mit starken Konkurrenten der betrieblichen Altersvorsorge ausgewählt, da sie sicher und effizient ist.

Die HPR ist die „Schwester“ der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK). Zusammen zählen die beiden Einrichtungen zu den größten Firmenpensionskassen Deutschlands.

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Firmenpensionskasse

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) ist eine Firmenpensionskasse und damit eine Einrichtung von Unternehmen, die betriebliche Versorgungszusagen einfach und effizient abwickeln wollen. Die HPR ist unabhängig von einem Finanzdienstleistungskonzern tätig, zahlt prinzipiell keine Provisionen, unterhält keinen Vertrieb und verzichtet auf Werbung. Außerdem legt sie großen Wert auf eine dauerhaft gesicherte Finanzierung.

Die HPR wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und vom Verband der Firmenpensionskassen als solche anerkannt.

Mehr erfahren

Firmenpensionskassen gehören nach den Direktzusagen (Pensionszusagen mit Rückstellungen) zu den wichtigsten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.

Anhand der folgenden Fakten lassen sich die Vorteile von Firmenpensionskassen festmachen:

  • vollständiger Verzicht auf Werbung, Vertrieb und Provisionszahlungen
  • geringer Verwaltungsaufwand durch eine einfache Gestaltung
  • Unabhängigkeit von Konzerninteressen
  • Konzentration auf die betriebliche Altersvorsorge
  • Konzentration auf lebenslange Rentenleistungen
  • Unabhängigkeit in der Kapitalanlage

Alles aus einer Hand

Die gesamte Administration der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) liegt in den vertrauensvollen Hände der Hamburger Pensionsverwaltung eG (HAPEV).

Auch die HAPEV steht für eine Ausrichtung auf die Interessen ihrer Kunden und arbeitet als Social-Profit-Dienstleister dank genossenschaftlicher Idee. Sie ist ein großes Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für die betriebliche Altersvorsorge und gehört zu den größten Verwaltungen von deutschen Pensionseinrichtungen.

Die Arbeit der HAPEV hat keine Auswirkungen auf die rechtliche Selbstständigkeit und tatsächliche Eigenständigkeit der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse. Auch an den zugesagten Leistungen und der Verpflichtung der Arbeitgeber ändert sich nichts.

Mit einem Team von 200 Beschäftigten und vielen unterschiedlichen Fachbereichen – von der Administration und Kommunikation über die Kapitalanlage und Beratung bis hin zur IT und der großen internen Software-Entwicklungsabteilung – wird betriebliche Altersvorsorge exakt so gemacht, wie sie sein sollte: stark, einfach und effizient.

Aus dieser Verbindung entstehen Synergien, die allen Einrichtungen und damit deren begünstigten Menschen zugutekommen. Weitere Informationen zur HAPEV finden Sie auf der Webseite.

Service

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung des Vorsorgemodells.

Melden Sie sich bei Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge mit der BKK Zusatzrente in der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) bei uns.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei individuellen Berechnungen rund um Ihre betriebliche Altersvorsorge. Sollten Sie Fragen zu Beitragsmeldung, Leistungen oder möglichen Szenarien haben, sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen unkompliziert und zuverlässig weiter.

Kontakt

T +49 40 28 01 45-0
F +49 40 28 01 45-775

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Arbeitgeberportal

Das Arbeitgeberportal ist der Schlüssel für die Übermittlung und den Empfang Ihrer sensiblen Daten. Es ermöglicht eine besonders sichere Übertragung aller relevanten Informationen in verschiedenen Dateiformaten und kann nur von Ihnen und uns eingesehen werden. Trotz der komplexen Verschlüsselung ist das Arbeitgeberportal einfach zu bedienen.

Die Zugangsdaten vergibt die HAPEV.

Was kann man im Portal machen?

Sie können zum Beispiel einzelne An-, Ab- und Beitragsmeldungen an uns übermitteln oder diese in größeren Excel-Dateien einpflegen. Dateien wie die Bestätigung Ihrer Neuanmeldungen oder Ihrer Beitragsabrechnung können nur von uns hinterlegt und von Ihnen abgerufen werden.

Datenaustausch: So geht es

Wenn wir eine Datei für Sie zur Einsicht vorliegen haben, informieren wir Sie darüber per E-Mail. Sie müssen Ihr Postfach also nicht auf bloßen Verdacht hin überprüfen. Um das Portal zu nutzen, müssen wir Sie einmalig freischalten.

Wir beantworten Ihre Fragen

Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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