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Hamburger PensionsrückdeckungskasseDie Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) ist eine Firmenpensionskasse. FirmenpensionskasseFirmenpensionskassen sind in der Regel nur ihren Mitgliedsunternehmen und den dort beschäftigten Arbeitnehmern bekannt. Sie treten nicht öffentlich in Erscheinung und arbeiten ohne Werbung und Vertrieb ausschließlich für die Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigte. Firmenpensionskassen sind nach den Direktzusagen (Pensionsrückstellungen) der wichtigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Als Firmenpensionskasse anerkanntDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Verband der Firmenpensionskassen haben der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) den Status als Firmenpensionskasse bescheinigt. Damit wird der Pensionskasse bestätigt, dass sie keinerlei Provisionen oder ähnliches zahlt.
Auf GegenseitigkeitBei der HPR handelt es sich um ein sogenanntes Gegenseitigkeitsunternehmen. Das sind genauso wie die Betriebskrankenkassen Non-Profit-Unternehmen, die ausschließlich den Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und ihrer Versorgungsberechtigten verpflichtet sind. Aufsicht und KontrolleDie HPR steht unter strenger Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Vermögensanlage der Pensionsrückdeckungskasse darf nur in den engen gesetzlichen Grenzen erfolgen. Die zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen erforderlichen Vermögenswerte sind in einem konkursfesten Sicherungsvermögen enthalten, aus denen sie nur im Falle der Freigabe durch einen besonders bestellten Treuhänder entnommen werden dürfen. Über die korrekte Berechnung der Versorgungsverpflichtungen wacht der Verantwortliche Aktuar. Außerdem wird die Pensionskasse jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft. Alles aus einer HandDie HPR bietet gemeinsam mit der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG und der Hamburger Pensionsverwaltung eG ihren Mitgliedsunternehmen sämtliche Dienstleistungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Zusätzlich übernehmen sie die Insolvenzsicherung für Altersteilzeit und langfristige Zeitwertguthaben. |