Hamburger Pensionsrückdeckungskasse

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) ist eine Firmenpensionskasse.
 

Firmenpensionskasse

Firmenpensionskassen sind in der Regel nur ihren Mitgliedsunternehmen und den dort beschäftigten Arbeitnehmern bekannt. Sie treten nicht öffentlich in Erscheinung und arbeiten ohne Werbung und Vertrieb ausschließlich für die Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigte. Firmenpensionskassen sind nach den Direktzusagen (Pensionsrückstellungen) der wichtigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.
 

 

Als Firmenpensionskasse anerkannt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Verband der Firmenpensionskassen haben der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) den Status als Firmenpensionskasse bescheinigt. Damit wird der Pensionskasse bestätigt, dass sie keinerlei Provisionen oder ähnliches zahlt.

Zusammengefasst lässt sich ein erheblicher Vorteil der Firmenpensionskassen an den folgenden Fakten festmachen.

  • Vollständiger Verzicht auf Werbung, Vertriebsapparat und Provisionszahlungen
  • Minimaler Verwaltungsaufwand durch einfache Gestaltung
  • Unabhängigkeit von Konzerninteressen
  • Konzentration auf betriebliche Altersversorgung
  • Konzentration auf lebenslange Rentenleistungen
  • Unabhängigkeit in der Kapitalanlage.
     

Auf Gegenseitigkeit

Bei der HPR handelt es sich um ein sogenanntes Gegenseitigkeitsunternehmen. Das sind genauso wie die Betriebskrankenkassen Non-Profit-Unternehmen, die ausschließlich den Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen  und ihrer Versorgungsberechtigten verpflichtet sind.

Die HPR arbeitet also unabhängig von einem Versicherungskonzern oder sonstigen Finanzdienstleistern. Sie konzentriert sich ausschließlich auf die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitgliedsunternehmen.
 

Aufsicht und Kontrolle

Die HPR steht unter strenger Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Vermögensanlage der Pensionsrückdeckungskasse darf nur in den engen gesetzlichen Grenzen erfolgen. Die zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen erforderlichen Vermögenswerte sind in einem konkursfesten Sicherungsvermögen enthalten, aus denen sie nur im Falle der Freigabe durch einen besonders bestellten Treuhänder entnommen werden dürfen. Über die korrekte Berechnung der Versorgungsverpflichtungen wacht der Verantwortliche Aktuar. Außerdem wird die Pensionskasse jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.

Insgesamt ergibt sich ein lückenloses Kontrollsystem, das vollständig Transparenz schafft und die Zweckbindung der Pensionskasse sicherstellt.
 

Alles aus einer Hand

Die HPR bietet gemeinsam mit der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG und der Hamburger Pensionsverwaltung eG ihren Mitgliedsunternehmen sämtliche Dienstleistungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Zusätzlich übernehmen sie die Insolvenzsicherung für Altersteilzeit und langfristige Zeitwertguthaben.

Wenn Sie sich für die Dienstleistungen der Hamburger Pensionsverwaltung eG interessieren, (z.B. Gutachten, Rentenverwaltung, spezielle Modelle zur Führungskräfteversorgung, Insolvenzsicherung von Altersteilzeit- und Versorgungsverpflichtungen) besuchen Sie im Internet www.hapev.de.