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Riester-Rente?

Die BKK Zusatzrente ist viel attraktiver als die "Riester Rente". Das zeigt die folgende Übersicht.

Riester-RenteBKK-Zusatzrente
Steuernsteuerpflichtigsteuerfrei
Sozialabgabenabgabenpflichtigabgabenfrei
Mindesteigenbeitrag
4 % *kein Mindesteigenbeitrag
Verwaltungskostenhochniedrig
ZuschussZulage oder Sonderausgabenabzug (entscheidet das Finanzamt)Arbeitgeberbeitrag
Leistungennur AltersrenteAlters-, Erwerbs- und Hinterbliebenenrente

* bezogen auf das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres, maximal 2.100 EUR.

Während bei der Riester-Rente sowohl der Beitrag als auch die spätere Rente voll besteuert werden, kann die BKK Zusatzrente steuer- und sozialabgabenfrei finanziert werden. Das ist viel attraktiver als die Zulagenförderung bzw. der Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente. Nur wer überhaupt keine Steuern zahlt und außerdem Zulagen für mindestens ein Kind erhält, kann sich (zeitweilig) mit der Riester-Rente besser stellen. Fragt sich nur, ob bei einer solchen Konstellation die bei der Riester-Rente vorgeschriebene Eigenbeteiligung von bis zu 4 % des Vorjahreseinkommens aufgebracht werden kann.

Betriebskrankenkassen, die ihren Arbeitnehmern die BKK Zusatzrente anbieten, sind nicht verpflichtet, zusätzlich auch die Abwicklung der Riester-Rente zu übernehmen. Wir empfehlen, die Riester-Rente auch tatsächlich nicht abzuwickeln, weil das mit erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben verbunden ist.