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LeistungenDie BKK Zusatzrente sichert den Beschäftigten bei vorzeitiger Invalidität und bei Tod mit Hinterbliebenen (jeweils nach 3-jähriger Wartezeit) und durch eine lebenslange Altersrente.AltersrenteAltersrente kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Erreichen der allgemeinen geltenden gesetzlichen Regelaltersgrenze, zur Zeit Alter 67, in Anspruch genommen werden. Während des Bezugs der Altersrente darf i.d.R. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt werden. Die Rente der Pensionskasse kann auch vor Bezug der gesetzlichen Rente bezogen werden, z.B. bei Arbeitslosigkeit. Der Arbeitnehmer kann also z.B. arbeitslos gemeldet sein und zugleich Rente aus der Pensionskasse beziehen. Altersrente wird ab Antragsdatum gewährt und bis zum Tode des Begünstigten gezahlt.InvalidenrenteSie erhalten eine Rente während der Dauer der Invalidität nach Vorlage Ihres Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung, sobald eine mehr als 50 %ige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung besteht.Witwenrente und WitwerrenteLebenslange Zahlung von 60 % des Rentenanspruchs an den hinterbliebenen Ehepartner des Versicherten. Heiraten die Witwe bzw. der Witwer wieder, so steht ihnen eine Abfindung in Höhe von bis zu 5 Jahresrenten zu.WaisenrenteZahlung bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr inklusive Wehr- oder Zivildienstzeit.Höhe der RentenDa jeder Finanzierungsbaustein sofort in einen Rentenbaustein umgewandelt wird, kann für jeden angenommenen Beitrag die sich daraus ergebende Rentenleistung ermittelt werden. Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen die monatlichen Rentenhöhe bei einem Jahresbeitrag in Höhe von 1.200 Euro. Jeder höhere oder niedrigere Aufwand führt zu einer proportional höheren bzw. niedrigeren Leistung. Sie können auch unseren Rentenrechner nutzen.LeistungstabelleDie Höhe des Anspruchs hängt von der Höhe und der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter während der Beitragszahlung ab. Je höher der Beitrag ist, je länger die Beitragszahlung dauert und je früher die Beiträge gezahlt werden, desto höher ist die Leistung.Weitere Faktoren sind die Verzinsung am Kapitalmarkt, der Risikoverlauf (z.B. kalkulierte Lebenserwartung und tatsächliche Langlebigkeit) und die Verwaltungskosten (tatsächliche Verwaltungskosten im Vergleich zu den kalkulierten Verwaltungskosten) der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR). Die künftige Zinsentwicklung kann niemand über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren oder noch länger vorhersagen. Die von der HPR zur Verfügung gestellten Hochrechnungen enthalten geringere Annahmen zur künftigen Zinsentwicklung, als sie im Durchschnitt der letzen 10 Jahre von der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse tatsächlich erwirtschaftet wurden. Aktuell empfehlen wir Vorausberechnungen auf der Grundlage von 3 %, 4 % oder maximal 5 % Nettoverzinsung p.a. Eine Vorausberechnung mit 3 % zeigt die voraussichtliche Rentenhöhe nach heutigen Geldwertverhältnissen. Die spätere Rente wird nämlich einerseits durch die Inflation entwertet und andererseits wächst sie durch die erzielte Verzinsung. 3 % ist nach Ansicht von Experten der Zins, mit dem die Kaufkraft der Rente in der ferneren Zukunft trotz Inflation ausgedrückt wird. Monatliche Altersrente bei 1.200 EURO Jahresbeitrag
Tarif R 7 der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG |
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